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Ich wurde in Deutschland geboren, habe das Land während meiner ersten ca. 18 Lebensjahre (soweit ich mich erinnere) nur ein oder zwei Mal verlassen, aber bin ich der deutschen Sprache mächtig?
Wohl gemerkt, bei den Anforderungen der ICAO geht es nicht um Grammatik, Kommasetzung oder Rechtschreibung, lediglich Verständigung über einfache Situationen muss problemlos funktionieren. Dieses wird belegt durch einen Eintrag der entsprechenden Sprache in der Lizenz - und ab April dieses Jahres muß auch Deutsch eingetragen werden.
Nun könnte man meinen, ein deutscher Staatsbürger sollte dieser Sprache ausreichend mächtig sein, zumal dies eine elementare Notwendigkeit zum Bestehen der Sprechfunkprüfung und der praktischen Flugprüfung ist - aber weit gefehlt. Noch bevor das Luftfahrtbundesamt (LBA) Richtlinien zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse herausbringen konnte, wurde ein sehr engagierter Beamter der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) aktiv und stellte seine eigenen Regeln auf.
Demnach musste unter anderem nachgewiesen werden, dass 8 der ersten 12 Jahre der Kindheit in Deutschland verbracht wurden (beispielsweise durch Kindergartenbelege) und das Deutsch als Erstsprache ohne formellen Unterricht erlernt wurde. Später wurde das Verfahren aufgeweicht: Wenn keine offiziellen Dokumente dieses nachweisen, so würde auch eine eidesstattliche Erklärung mehrerer Personen ausreichen, die einen in dieser Zeit lückenlos kannten. Mal kurz rekapitulieren: "Mama, schreibst Du mir eine eidesstattliche Erklärung" - da fühlt man sich doch an die Schulzeit erinnert, auch wenn es damals bei weitem weniger formell zuging.
Nach heftigen Protesten hat das LBA bereits vor einigen Monaten eilig erklärt, man würde eine realitätsnahe Lösung finden und die LuBB-Forderungen nicht bundesweit übernehmen und es hat Wort gehalten. Zum vermutlich ersten Mal seit langer, langer Zeit wurde eine Luftfahrtregelung einfach, unbürokratisch und vergleichsweise kostengünstig umgesetzt.
Mit einer Selbsterklärung, für die die AOPA sogar einen Vordruck zum Download anbietet, ist die Sache erledigt. Dabei fallen lediglich etwa 30 bis 40 Euro Gebühren für die Neuausstellung der Lizenz an - im Vergleich zu über 200 für die englische Sprachprüfung ist das geschenkt.
Wenn man fast nur Niederlagen einstecken muss, darf eine solche Möglichkeit natürlich nicht ungenutzt bleiben: Die AOPA feiert diese Umsetzung des LBA jetzt als ihren Erfolg, denn "die AOPA hatte hiergegen seit dem Sommer 2012 nachhaltig protestiert." Unerwähnt bleibt, dass sowohl Presse als auch AOPA das Thema erst aufgegriffen hatten, als das LBA nach bösen Briefen einiger Piloten bereits die LuBB-Regelung abgelehnt hatte, aber trotzdem sei ihnen dieser Erfolg gegönnt - immerhin weckt er eine leise Hoffnung auf etwas weniger Diskriminierung der deutschen Luftfahrt in der Zukunft. Ende letzten Jahres hatte der neue LBA-Chef in einem Fliegermagazin-Interview einen Kurswechsel angekündigt - diese Umsetzung könnte der erste Schritt gewesen sein - aber hoffentlich nicht der letzte.
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