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Späte Einsicht bei EON

Wer Strom nutzt, sollte ihn auch bezahlen. Soweit waren EON Avacon und wir immer schon einer Meinung, aber wie sieht es bei erfundenen Gebühren aus? Seit 2011 waren wir uns über diesen Punkt nicht einig, konnten lange Zeit noch nicht einmal darüber reden. Aber jetzt, nach fast drei Jahren, scheint das Ganze endlich ein Ende zu finden.

eon_brief.jpgEs begab sich zu einer Zeit, anno 2011, dass ein kleiner Buchungsfehler bei EON Avacon passierte. Wie genau er entstanden war, lässt sich nicht mehr mit Sicherheit klären. Am Ende würde es wohl auf die Frage hinauslaufen, ob die reine Behauptung, der Post einen Brief zur Beförderung übergeben zu haben, auch als dessen Zustellung gilt. Aber so richtig strittig ist das alles auch gar nicht und letztendlich gar nicht entscheidend.

Damals wurden unserem Kundenkonto Mahngebühren belastet, ganze fünf Euro. Zu Unrecht, was auch gar nicht strittig ist. Hätten wir damals einfach bezahlt, wer weiß, vielleicht wäre dann alles anders gekommen. Statt dessen haben wir sie zurückgewiesen, schriftlich, nachweisbar. An Stelle einer Antwort kam allerdings eine weitere Mahnung - mit weiteren fünf Euro Mahngebühren, die wir auch wieder zurückgewiesen haben, gleich mit dem Hinweis, dass wir keine weiteren dieser unrechtmäßig berechneten Gebühren akzeptieren werden.

Einige Zeit ging ins Land, mit regelmäßigen neuen Mahnungen und letzten Mahnungen, denen dann wieder eine Mahnung folgte. Die vereinbarten Abschlagszahlungen haben wir natürlich immer brav überwiesen, die Mahngebühren allerdings nie, nur von Zeit zu Zeit schriftlich daran erinnert, dass sie zurückgewiesen und unzulässig sind, aber Schriftverkehr - egal ob per Fax oder Einschreiben - wird bei EON Avacon anscheinend nicht gelesen. Das nennt sich dann Kundenservice. Telefonisch haben wir es natürlich auch oft genug versucht, aber mehr als das Versprechen einer Bearbeitung des Falls kam nie dabei raus.

Irgendwann tat sich etwas: Irgendeine interne Schwelle war überschritten und nach der letzten Mahnung kam eine Sperrandrohung. Wegen Mahngebühren sollte uns der Strom abgestellt werden. Nun, eigentlich nicht der ganze Strom, denn unsere normale Versorgung holen wir uns längst über alternative Anbieter, alle ein bis zwei Jahre ein anderer, der nicht ganz unerhebliche Summen pro Monat einspart.

Allerdings haben wir keine Gas- oder Ölheizung, sondern uns damals für eine Wärmepumpe entschieden. Diese verrichtet seit 8 Jahren treu ihren Dienst und wenn ich aktuell die Ölkosten meiner Eltern mit unseren Wärmepumenstromzahlungen vergleiche, dann hatten sich die Mehrkosten schon nach etwa drei Jahren amotisiert.

EON Avacon wollte uns also die Heizung abdrehen und wir waren damit nicht so ganz einverstanden. Da Anrufe anscheinend zwar angenommen, aber die Gespräche konsequent ignoriert werden, gab es wieder einen netten Brief, wieder per Fax und Einschreiben und er wurde wieder ignoriert - hatten wir etwas anderes erwartet?

Der Abschalter kam am angekündigten Termin und wollte abschalten - durfte er aber nicht, denn wir haben ihm den Zutritt zum Haus verweigert und uns schon auf große Diskussionen eingestellt. Die gab es aber nicht - er hat den Auftrag als "Widerspruch" gekennzeichnet und war wieder weg.

Ein wenig Hoffnung hatten wir schon, EON würde jetzt Klage einreichen, die Abschaltung gerichtlich durchsetzen wollen, damit der Fall endlich von einem Menschen gesehen würde - aber nichts dergleichen passierte. Statt dessen - welch Überraschung - die nächste erste Mahnung.

Die Monate zogen ins Land und unsere Sammlung von EON Avacon Mahnungen, letzten Mahnungen und Sperrandrohungen wurde immer umfangreicher - wir könnten schon fast ein EON Avacon Mahnungsmuseum aufmachen. Regelmäßig kam der Abschaltbeauftragte vorbei, wir unterhielten uns nett (er sah jedes Mal selbst in der Akte, dass wir die Abschläge brav weiter bezahlt hatten) und fuhr wieder weg.

Dann kam der Tag der Abrechnung - und zwar der Jahresendabrechnung. Diese erstaunte uns doch sehr, denn sie besagte, dass wir Abschläge nicht bezahlt hätten. EON Avacon hatte - entgegen der Briefe und Überweisungs-Verwendungszweck-Angaben - die Zahlungen nach Lust und Laune auf Mahngebühren und Abschläge aufgeteilt. Ein Brief deswegen blieb natürlich unbeantwortet.

Letzter Ausweg: Vorstandsbeschwerde. Ein - hoffentlich - letzter Brief, der den ganzen Vorgang nochmal zusammenfasste und auch eine korrekte Aufstellung der Endabrechnung - demnach ergab sich keine Nachzahlung, sondern sogar ein kleines Guthaben - gingen direkt an den Vorstand. Um einen Abliefernachweis zu haben und nicht in der allgemeinen Briefpost unterzugehen sogar als Paket.

Tatsächlich meldete sich kurze Zeit später ein Mensch zurück, der sich tatsächlich in das Chaos eingelesen hatte. Er bot uns großzügig an, bei Zahlung aller offenen Mahngebühren - mittlerweile hatten sich über 200 Euro angesammelt - den Vorgang abzuschließen. Wir waren - wie man sich denken kann - begeistert von dem Vorschlag. Wenigstens erklärte er sich dazu bereit, die Abschlussrechnung zu korregieren - in der Summe änderte sich nichts, aber die "offenen Posten" waren nur noch die Mahngebühren.

Also verlief die Sache wieder im Sande und der übliche Ablauf aus Mahnungen, letzten Mahnungen, Sperrandrohungen und vergeblichen Besuchen vom Absperrer begleitete uns über die nächsten Monate. Wir hatten uns schon für die nächsten Jahre auf die regelmäßigen Briefe und Besuche eingestellt und hofften immernoch, das Ganze irgendwann gerichtlich klären zu können ohne selbst klagen zu müssen, denn jetzt auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zu investieren schien uns wenig sinnvoll.

Dann las ich irgendwo von der Schlichtungsstelle Energie, die für Verbraucher kostenlos genau solche Streitigkeiten klärt, wie wir sie hatten. Anfang Dezember habe ich den Fall dort gemeldet und tatsächlich meldete sich EON Avacon Anfang Januar. Eine nette Dame erklärte mir am Telefon, dass sie sich mit dem Fall auseinandergesetzt hätte - vermutlich wurden unsere Schreiben zum ersten Mal tatsächlich gelesen - und wir sogar noch ein Guthaben dort hätten, das bisher nicht verrechnet wurde.

Wie es sei kann, dass bei einem angeblich im Soll stehenden Kundenkonto auf der anderen Seite noch ein Guthaben von insgesamt rund 130 Euro vorhanden sein kann, konnte sie mir nicht erklären. Ihr Vorschlag: Wir sollten noch etwa 120 Euro zahlen, dann würde man den Rest der Gebühren - mittlerweile hatten sich über 500 Euro angesammelt, alles nur Mahn- und Sperrgebühren - stornieren.

Unser Gegenvorschlag: Sie dürfen das Guthaben, von dem wir bis dahin nichts wussten, behalten und damit ist die Sache erledigt. Klar bedeutet das, am Ende doch nachzugeben und ihnen 130 Euro zu schenken, aber dafür wären wir die ganze Sache endlich los. Sie nahm den Vorschlag auf und musste Rücksprache halten, aber letztendlich bekamen wir einen Brief, in dem EON Avacon zustimmte, unser Kundenkonto endlich wieder auf den richtigen Stand zurückzusetzen und alle Mahn- und sonstigen Gebühren zu stornieren.

Ich hatte nicht mehr damit gerechnet, aber momentan hat es den Anschein, als wäre die Sache tatsächlich aus der Welt. Allerdings frage ich mich schon, warum wir diesen Stand nicht auch gleich 2011 erreichen konnten, als alles anfing. Leider gibt es Wärmepumpenstrom nur vom lokalen Energieversorger, die Wechselmöglichkeiten sind eher theoretische vorhanden, sonst hätten wir schon längst gekündigt.

Was lernen wir also aus diesem am Ende total überflüssigen Post? Wenn Du im Recht bist, lass Dich nicht durch Ignoranz überreden.

 

4 Kommentare. Schreib was dazu

  1. Frank

    Es gibt ein Urteil des OLG MÜNCHEN

    5 Euro Mahnkosten sind zu hoch
    OLG München vom 28.07.2011 (29 U 634/11)
    28.07.2011

    Ein Stromversorger darf für eine Mahnung bei Zahlungsverzug keine Kostenpauschale von 5 Euro fordern. Das hat das Oberlandesgericht München gegen die Stadtwerke München entschieden. Die Richter untersagten auch Kostenpauschalen von 34 und 64 Euro für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Stromversorgung. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

    Von den 5 Euro, die die Stadtwerke pro Mahnung berechnen wollten, fiel der größte Teil auf allgemeine Verwaltungskosten, etwa für Personal und Informationstechnik. Die Richter stellten klar, dass ein Unternehmen allgemeine Geschäftskosten für die Mahnung säumiger Abnehmer grundsätzlich nicht als Verzugsschaden geltend machen kann. Nach der Kalkulation des Gerichts wären lediglich 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen.

    Dannach sollten alle die gezahlten Mahngebühren bis auf 1,20 € je Mahnung zurückfordern

    mfG Frank

    • Sebastian

      Danke für den Hinweis. Wir haben sie am Ende auch nicht bezahlt. Leider scheint EON seine Größe schamlos auszunutzen: Kundenbeschwerden werden einfach ignoriert und bezahlte Beträge falsch gebucht. Es ist nicht leicht sich auf ein Urteil zu beziehen, wenn das angeschriebene Unternehmen seine Post noch nicht einmal liest. Das war zumindest bei uns das Hauptproblem.

  2. Maik

    Interessante Geschichte, wir haben auch die Marktmacht von Eon zu spüren bekommen bzw die Kundenfreundlichkeit.

    Wir zogen am 1.3.15 in unsere neue Wohnung, wo der Vormieter scheinbar den Strom nicht bezahlt hatte, am Donnerstag kam den ein Mitarbeiter vorbei und sperrte unseren Zähler. Gut dachte ich Anruf bei Eon und der wird wieder angeschlossen, ist ja nicht unsere Schuld.

    6 Stunden Telefonieren mit Eon und Avacon Erklärungsversuche das ich Epileptiker bin und im Dunkeln Schwierigkeiten habe half nichts man ließ uns trotzt erwiesener Unschuld im Dunkeln. Ein Sauhaufen

    mfg Maik

  3. Familie Lang

    Lieber Sebastian,
    nach einer lange Suche nach Foren über E.O.N Abzocke haben wir zufällig deinen Blog gefunden.Wir sind am Anfang der Geschichte mit E.O.N. Verzweifelt und genervt. (nächste Woche haben wir einen Abschalttermin).Vielen Dank für deinen Blogeintrag. es ist großartig und gibt uns Hoffnung, dass der ganze Stress irgendwann zu Ende geht. Wir kriegen es schon hin!:) Es ist nur Schade, dass so viele alte Menschen, unschuldige Menschen zu Opfer des E.O.N Monsters werden. Danke! God bless You:)

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