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Recht haben und Recht bekommen

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Was für ein Tag, viel zu viel für einen einzigen Blog-Post. Heute war der zweite Verhandlungstag gegen den Betrüger, der uns um nicht wenig Geld geprellt hat.

Wie schon beim letzten Mal kam der Beklagte zu spät, diesmal allerdings nur fünf Minuten. Die Verhandlung selbst begann vielversprechend: Der Richter stellte erst einmal klar, dass er eine Position aus der Klage als uneingeschränkt gerechtfertigt ansieht und wir bei einem Urteil auf jeden Fall in diesem Punkt Recht bekommen würden. Wir hatten seinerzeit Material verwendet, dass die Gegenseite einfach aus dem Internet geklaut hatte. Wieso er das das gemacht hat verstehe ich bis heute nicht - es hätte ihn keine fünf Minuten gekostet, dies selbst zu erstellen und damit allen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Nun gut, wir hatten uns nachweislich (und mehrfach) bestätigen lassen, dass das Material frei von Rechten Dritter war. War es nicht und die Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten. Diese Kosten bekommen wir jetzt vom Verursacher erstattet - ein Teilsieg! Auch wenn die Summe um die es dabei geht im Vergleich zum Rest nicht erwähnenswert ist, war dies ein schönes positives Zeichen.

Die nächste Runde ging auch an uns: In einem sehr umfangreichen und komplizierten Verfahren bestätigte der Richter den ersten strittigen Teil und damit ist offiziell: Wir sind betrogen worden. Dieser Teil der Sachlage war eigentlich auch von Anfang an eindeutig, aber trotzdem war es ein wichtiger Punkt - andernfalls hätte das Gericht etwa 60 bis 80 Zeugen hören müssen.

Damit war unsere Erfolgswelle aber auch beendet, denn der Richter sah es nicht als erwiesen an, dass der Beklagte tatsächlich der Verantwortliche ist. Genau genommen ist der Richter sich anscheinend ziemlich sicher, dass er schon den richtigen auf der Anklagebank sitzen hat. Wie wir beim letzten Mal erfahren hatten, ist er dort auch kein Unbekannter, sondern muß regelmäßig in dieser Funktion erscheinen.

Wie auch immer, in diesem Fall reichte ihm die Beweislage nicht aus, um ein rechtssicheres Urteil zu sprechen und auch wenn das offizielle Urteil erst am 23.3. verkündet wird, haben wir heute schon unmißverständlich zu verstehen bekommen, dass dies gegen uns ausfallen wird. Eher ein Punktsieg für die Gegenseite: Im Zweifel für den Angeklagten.

Wir werden also in die Berufung gehen oder das Verfahren von einer anderen Seite aufrollen, denn die fehlenden Beweise existieren, nur fehlten sie im heutigen Verfahren, zum Teil weil das Gericht den einen wirklich wichtigen Zeugen nicht geladen hatte. Den Grund dafür werden wir wohl erst aus der Urteilsbegründung erfahren.

Ich habe von Anfang an nicht wirklich damit gerechnet, diese Sache 2012 zum Abschluss zu bringen und so gerne ich mich geirrt hätte, sieht momentan alles danach aus als würde ich zumindest in diesem Punkt Recht behalten.

 

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