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Kinder vs. Behörden - 1:2 | Sinneswandel

Das Fotoverbot in Zoe's Kindergarten ist ganz schon hochgekocht, aber mittlerweile gibt es gute Neuigkeiten. Die Stadt hat - stillschweigend - eingelenkt und nahezu alle Forderungen der Eltern erfüllt. Allerdings mit einer miserablen B-Note, denn die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung war ein Disaster. Trotzdem ein Sieg auf (fast) ganzer Linie für die Kinder und deswegen ein klares 1 zu 2.

fence-67322_640.jpgErinnern wir uns kurz an die Anfänge: Zoe's Kiga-Gruppe führte ein seit drei Monaten eingeübtes Theaterstück auf und die Stadt Burgwedel ruinierte die Aufführung, in dem die vorher zwischen Kiga und Eltern vereinbarte Regelung für Aufnahmen torpediert wurde. Anstatt die Videoaufzeichnung und Fotos allen Eltern zugänglich zu machen, wurden sie einkassiert und unter Verschluss gehalten.

Jegliche Freigabe wurde kategorisch ausgeschlossen. Angeblich gesetzlich vorgeschrieben durch § 201a StGB, der unbefugte Bildaufnahmen unter Freiheitsstrafe stellt. Der Bürgermeister sah sich persönlich vom Knast bedroht, obwohl jedem juristischem Laien klar ist, dass dieses Gesetz hier keine Anwendung finden kann. Mittlerweile habe ich die Bestätigung von einem Anwalt (der von sich aus seine Fachmeinung eingebracht hatte) und dem niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, der auch keine Relevanz sieht.

Vor zwei Wochen mussten die Eltern aus der Zeitung erfahren, dass es anscheinend doch die Möglichkeit, einer (erneuten) Einverständniserklärung geben sollte. Diese läge allen Eltern schon vor - tatsächlich wurde sie aber nur an die Presse herausgegeben. Erst diese Woche fanden wir sie in Zoe's Kiga-Fach.

Dort können wir zustimmen, dass Bild- und Tonaufnahmen der Presse zur Veröffentlichung in Print- und/oder digitalen Medien zugänglich gemacht werden. In einem Nachsatz heißt es dann:

Sollte die Kindertageseinrichtungen sonstige Versionen von Bild- und Tonaufnahmen unseres Kindes vervielfältigen und anderen Personen zur Verfügung stellen wollen, ist hierfür eine gesonderte Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Na also, es geht doch! Auf einmal ist genau das möglich, was wir wollten: Wenn alle Eltern einverstanden sind, sollen die Aufnahmen an alle Eltern weitergegeben werden können.

Einige Detailfragen sind noch zu klären: Wer kümmert sich um die gesonderte Einwilligung und ist auch das Theatervideo damit abgedeckt? Aber grundsätzlich haben wir - unerwartet - gewonnen.

Formelle Fehler

Ganz grundsätzlich stört mich an diesem Formular und an den Schreiben der Stadt etwas anderes: Form, Grammatik und Formulierungen lassen teilweise erheblich zu wünschen übrig. Beispielsweise enthält die vorgegebene Einverständniserklärung lediglich den Namen des Kindes und die Unterschrift der Eltern. Meinem laienhaften Verständnis nach, muss auf einer Willenserklärung allerdings angegeben sein, wer diese abgibt. Einfach nur "die Sorgeberechtigten des Kindes" reicht nicht aus. Beispielsweise bei Bea gibt es viele Sorgeberechtigte: Wir selbst, aber ebenso alle Betreuer der Wohngruppe.

Im vorherigen Schreiben war von Printversionen von Tonaufnahmen die Rede, in diesem Formular heißt es Sollte die Kindertageseinrichtungen (Einzahl vs. Mehrzahl), die Liste ließe sich ziemliech lang fortsetzen.

Ganz besonders ärgert mich allerdings, dass die zuständige Abteilung es bis heute nicht geschafft hat, die minimalen Anforderungen an einen formellen Brief einzuhalten. Ebenfalls diese Woche kam ein Schreiben mit einer Einladung zu einer Schulveranstaltung, erstellt von einem anderen Teil der gleichen Abteilung, aber mit Briefkopf, Ansprechpartner, Absender und "Mit freundlichen Grüßen" - es scheint in der Stadtverwaltung also entsprechende Vorlagen zu geben.

Bis heute wurde das Fotoverbot für Eltern oft mündlich und in der Presse breitgetreten, aber nie formell bekanntgegeben, denn die Schriftstücke aus dem Rathaus erfüllten nicht einmal die einfachsten formalen Anforderungen.

Öf|fent|lich|keits|ar|beit

Es gibt viele Beispiele für Fehler in diesem Bereich, aber ein so grenzenloses Versagen wie in diesem Fall habe ich noch nie gesehen. Burgwedel ist eine Kleinststadt, unsere Verwaltung besteht aus einem einzigen Gebäude im alten Rathaus. Die Zuständigkeit für Kiga und Hort verteilt sich auf vielleicht drei Personen plus Bürgermeister.

In dieser Fotoaffäre scheute das Rathaus keinen Pressetermin, aber stets das direkte Gespräch. Anfragen von Eltern wurden einfach ignoriert, die Diskussion auf Facebook wurde via Zeitung kritisiert, aber daran teilgenommen hat weder der Bürgermeister noch einer seiner Angestellten der Familienabteilung. Gesprächsangebote bzw. -wünsche wurden einfach gar nicht beantwortet.

Am Ende hat die Stadt zwar eingelenkt und die Forderungen der Eltern erfüllt, aber auch nur stillschweigend und wiedersprüchlich. Gab es vorher eine fast schon blinde Panik vor jeglicher Veröffentlichung im Internet, wird diese jetzt gar nicht mal mehr explizit untersagt. Statt dessen wird der Presse sogar explizit erlaubt, Aufnahmen aus den Einrichtungen im Internet zu veröffentlichen.

 

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